Corona aktuell – Bundesrat vom 22. April 2021

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Auch der Bundesrat hat der Änderung Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Danach dürfen ab einer Inzidenz von 100 in einem Kreis oder einer Stadt Menschen ab 22 Uhr die eigene Wohnung nicht mehr verlassen. Spaziergänge und Joggen alleine bleiben bis Mitternacht erlaubt. Läden dürfen nur noch für Kunden öffnen, die einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein.